„Elternberatung – verpflichtend vor einvernehmlicher Scheidung (§ 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz)“

Die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung sind gemäß § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz verpflichtet, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden, Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen.

Eine Trennung stellt für alle Beteiligten ein einschneidendes Lebensereignis, gerade für Kinder, dar.

Je mehr Sie über das kindliche Erleben Bescheid wissen, umso mehr Halt und Unterstützung können Sie Ihrem Kind bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation anbieten. Auch nach einer Scheidung bleiben Sie gemeinsam die Eltern Ihres Kindes. Dieser Vortrag soll Sie unterstützen und auf diese neue Art der Elternrolle vorbereiten.

Persönliche Anmeldung und Informationen – Zentrale Tulln

Termine

Freitag, 09.02.2024
Freitag, 01.03.2024
Freitag, 12.04.2024
Freitag, 17.05.2024
Freitag, 28.06.2024
Freitag, 27.09.2024
Freitag, 25.10.2024
Freitag, 29.11.2024
Freitag, 20.12.2024

Termine in den Sommerferien bei Bedarf bitte unter 02272/65302 erfragen.

Standorte

3430 Tulln
Wiener Straße 22